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Mitgliedsantrag

Mitgliedsantrag
(Namensänderungen und Wohnsitzwechsel sind dem 1. Vorstand mitzuteilen.)
Der Austritt ist jederzeit, jedoch nur zum Ende des Kalenderjahres möglich und muss bis zum 30.11. dem 1. Vorstand schriftlich erklärt werden.
Hinweise:
Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrags verlangen. Es gelten dabei die mit einem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

Wenn mein/unser Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstituts keine Verpflichtung zur Einlösung. Kontoänderungen müssen rechtzeitig angezeigt werden. Eventuelle Kosten der Rücklastschrift gehen zu Lasten des Kontoinhabers.
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